Jahrgängerverein 1973
Allgemeines
1. Der Jahrgängerverein 1973 ist am 28. Nov. 1992 gegründet worden
2. Er erstrebt den vermehrten Zusammenhalt der Jahrgängerinnen und Jahrgänger 1973 von Appenzell Innerrhoden
Mitgliedschaft
1. Beitrittsberechtigt sind die Jahrgängerinnen und Jahrgänger 1973 mit Schriftensitz im Kanton Appenzell
2. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis 30 Tage nach dem Erhalten des Einzahlungsscheins zu entrichten.
3. Das Nichteinbezahlen des Jahresbeitrages zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich, wobei ein späterer Wiedereintritt möglich ist.
Finanzielles
1. Der Jahresbeitrag beträgt Fr 20.--
2. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen
Organisation
A. Die Vereinsversammlung
1. Der Verein hält alle 5 Jahre eine ordentliche Hauptversammlung ab.
2. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr stehen folgende Befugnisse zu:
a) Abnahme der Rechnung
b) Decharge-Erteilung
c) Festsetzung des Mitgliederbeiträge
d) Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
e) Statutenänderungen
f) Vereinsauflösung, weru1 2/3 aller Mitglieder anwesend sind und eine Mehrheit von 3/4 dafür stimmt
B. Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Aktuar, dem Kassier und zwei Beisitzern.
2. Der Präsident wahrt die Vereinsinteressen nach aussen und besorgt die administrative Vorbereitung der Jahrgängerversammlungen. Diese und die Vorstandssitzungen werden von ihm geleitet.
3. Der Aktuar ist zugleich Vizepräsident Er führt das Archiv sowie die ordentliche Korrespondenz und bedient die Ortspresse.
4. Der Kassier zieht per Einzahlungsschein die Beiträge ein. Er schliesst auf jede Jahrgängerversammlung die ordentliche Kassenrechnung ab.
C. Die Rechnungsrevisoren
1. Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren.
2. Sie haben die Rechnungsführung des Vereins zu prüfen.
Schlussbestimmungen
1. Nebst der Hauptversammlung findet alle 2 Jahre ein weiterer Anlass statt.
2. Diese Statuten treten sofort in Kraft.
Appenzell, 28. November 1992